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Kanzleiprofil der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jansen
Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit gerichtlich und außergerichtlich Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte in Krankenhaus und Praxis, Hochschullehrer, Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Verbände) insbesondere auf folgenden Gebieten:
Kassenarztrecht (Zulassungen, Ermächtigungen, Honorare, Regresse)
Gemeinschaftspraxisverträge und Praxiskaufverträge
Kooperationsverträge im Gesundheitswesen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Netzwerke, integrierte Versorgung
Arbeitsrecht in Krankenhaus und Praxis
Chefarztrecht
Krankenhaus- und Hochschulrecht
Datenschutz und Qualitätssicherung im Gesundheitsrecht
Berufs- und Standesrecht
Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen
Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht
Ärztliches Gebührenrecht
Zum Tätgkeitsfeld der Kanzlei gehören auch die Erstellung rechtswissenschaftlicher Gutachten sowie die Durchführung und Leitung von Vorträgen und Seminaren zu allen Themen der Kanzleischwerpunkte; ferner die Interessenvertretung und professionelle Beratung im Grenzbereich zwischen Recht und Politik.
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