Kanzleiprofil der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jansen

Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit gerichtlich und außergerichtlich Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte in Krankenhaus und Praxis, Hochschullehrer, Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Verbände) insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Kassenarztrecht (Zulassungen, Ermächtigungen, Honorare, Regresse)
  • Gemeinschaftspraxisverträge und Praxiskaufverträge
  • Kooperationsverträge im Gesundheitswesen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Netzwerke, integrierte Versorgung
  • Arbeitsrecht in Krankenhaus und Praxis
  • Chefarztrecht
  • Krankenhaus- und Hochschulrecht
  • Datenschutz und Qualitätssicherung im Gesundheitsrecht
  • Berufs- und Standesrecht
  • Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen
  • Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht
  • Ärztliches Gebührenrecht

Zum Tätgkeitsfeld der Kanzlei gehören auch die Erstellung rechtswissenschaftlicher Gutachten sowie die Durchführung und Leitung von Vorträgen und Seminaren zu allen Themen der Kanzleischwerpunkte; ferner die Interessenvertretung und professionelle Beratung im Grenzbereich zwischen Recht und Politik.

© 2002 Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christoph Jansen, Düsseldorf (kanzlei@ra-dr-jansen.de)